Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozessrecht: Ablauf der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung bei einem unzuständigen Gericht, das vorher mit der Sache nicht befasst war
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 85 Abs. 2 ZPO; § 233 ZPO; § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG
Nichtzulassung einer Berufung aufgrund eines Fristversäumnisses wegen Einlegung des Rechtsmittels bei dem unzuständigen Gericht; Anforderungen für das Vertrauen des Rechtsmittelführers in die Weiterleitung des Rechtsmittels von dem nicht zuständigen an das zuständige ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtzulassung einer Berufung aufgrund eines Fristversäumnisses wegen Einlegung des Rechtsmittels bei dem unzuständigen Gericht; Anforderungen für das Vertrauen des Rechtsmittelführers in die Weiterleitung des Rechtsmittels von dem nicht zuständigen an das zuständige ...
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 233
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung - fristwahrende Berufungseinlegung bei unzuständigem Gericht; Vertrauen auf Weiterleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 21.12.2006 - 6 C 5/06
- AG Osnabrück, 21.12.2006 - 6c 5/06
- OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1036
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
So hat das Bundesverfassungsgericht das Gericht, das im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache befasst war, zur Weiterleitung fehlerhaft bei ihm eingereichter Rechtsmittelschriften für verpflichtet erachtet, weil diesem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt sei und daher die Ermittlung des richtigen Adressaten keinen besonderen Aufwand verursache (BVerfGE 93, 99, 114 f.).Eine Partei kann zudem allenfalls dann auf eine Weiterleitung ihres Schriftsatzes innerhalb der jeweiligen Frist vertrauen, wenn die fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 93, 99, 115).
- BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Zwar kann das - unzuständige - Gericht unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs der Partei auf ein faires Verfahren verpflichtet sein, von sich aus fristgebundene Schriftsätze an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG NJW 2001, 1343). - BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441). - BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441). - BGH, 09.07.1986 - IVa ZB 9/86
Unzuständiges Gericht - Schriftsatz - Weiterleitung - Falsche Adressierung - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).